Die Praxis wird als Wahlarztpraxis geführt. Das Honorar wird zunächst von Ihnen bezahlt, die Honorarnote kann anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur teilweisen Rückerstattung eingereicht werden. Je nach Krankenkasse und Leistung wird oft ein erheblicher Teil der Kosten rückerstattet. Frauen* in finanziellen Notlagen können über das Gesundheitsnetzwerk Vemina eine zusätzliche Teilkostenübernahme beantragen.

Als Wahlärztin kann ich zeitnahe Termine mit geringen Wartezeiten anbieten und ausreichend Zeit für eine individuelle Betreuung einplanen.

Sie benötigen keine Zuweisung, um einen Termin zu vereinbaren.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Andernfalls wird das Honorar der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt (ausgenommen akute medizinische Gründe).


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